Chambres fédérales: Session d’hiver 2025 (en allemand)

Rückblick Wintersession 2025

Die Wintersession 2025 der eidgenössischen Räte fand vom 1. bis 19. Dezember statt. Der Schwerpunkt lag beim Budget, dem Entlastungspaket und Armeefragen. Trotzdem haben wir ein paar interessante Diskussionen und neue Vorstösse mit Bezug zur Betreuung im Alter und der Alterspolitik:

Beide Räte haben die Frist zur Behandlung der Volksinitiative 25.035 «Ja zu fairen AHV-Renten auch für Ehepaare – Diskriminierung der Ehe endlich abschaffen» verlängert bis zur Sommersession 2027. Damit kann das Parlament im neuen Jahr abschliessend darüber entscheiden, ob und, wenn ja, welchen (indirekten) Gegenvorschlag es der Initiative gegenüberstellen will. Der Nationalrat hat in der Herbstsession beschlossen, im Rahmen der Reform der Hinterlassenenrente (Geschäft 24.078) einen indirekten Gegenvorschlag zu erarbeiten. Damit ist die Bedingung für eine Fristverlängerung gegeben.

Mit zwei Motionen nahm sich der Nationalrat der Frage an, wie die Weiterarbeit nach Erreichen des AHV-Alters attraktiver gestaltet werden kann. Die Motion 25.3424 «Freiwillige Weiterarbeit nach Erreichen des ordentlichen Rentenalters in der AHV attraktiver machen» schlägt eine Erhöhung des Freibetrags von 16'800 auf 21'800 CHF vor. Die Motion 25.3423 «Freibetrag nach Erreichen des ordentlichen Rentenalters erhöhen» will den Abzug und Zuschlag bei Vorbezug oder späterem Bezug der Rente regelmässig anpassen. Beide Motionen wurden vom Nationalrat angenommen und vom Ständerat bereits gutgeheissen. Weil der Nationalrat bei der Motion 25.3424 eine Änderung vornahm – um sicherzustellen, dass dieser Aspekt unabhängig von der AHV-Reform 2030 umgesetzt wird – braucht es formell ein erneutes Ja des Ständerates in der nächsten Session.

Noch etwas weiter hätte die Motion «Erwerbseinkommen von AHV-Rentnern von der Bundessteuer befreien» gehen wollen. Sie wurde zweimal gleichlautend eingereicht: einmal von einem Mitglied des Nationalrates 24.4517, einmal von einem Mitglied des Ständerates 25.4190. Während der Nationalrat ‘seiner’ Motion zustimmte, hat der Ständerat diejenige aus seinen Reihen abgelehnt. Der Ständerat wird somit an der nächsten Session noch einmal über die nationalrätliche Version befinden.

Angenommen wurde auch die Motion 24.4448 zur Neuberechnung der AHV-Renten für Selbständigerwerbende. Liquidationsgewinne sollen künftig automatisch von den Steuerbehörden an die AHV-Ausgleichskassen gemeldet werden. Dies mit dem Ziel, den Liquidationsgewinn bei der Berechnung der Altersrenten vollständig zu berücksichtigen, auch wenn er in den Monaten nach Erreichen des Referenzalters erzielt wird.

Abgelehnt, zurückgezogen oder abgeschrieben, weil nicht innerhalb von zwei Jahren behandelt, wurde eine ganze Reihe von Vorstössen:

  • Motion 23.3898 «Bessere Strukturierung der Rentenfinanzierung dank zuverlässigen Daten zu den Arbeitsmodellen, insbesondere Teilzeit»
  • Motion 25.4275 «Ambulant vor stationär fördern, durch Senkung des Patientenbeitrags in der ambulanten Pflege»
  • Motion 25.4189 «Sicherstellung eines integrativen stationären Behandlungsangebots in jedem Kanton»
  • Motion 23.4392 «Transparenz bei den Tarifen der Pflegeheime»

Ausblick

Mit einem neuen Vorstoss aufgriffen wurde die Tatsache, dass die neu beschlossenen ELG-Leistungen für Betreuung auch für Personen oberhalb der EL-Grenzen zugänglich sind. Die Interpellation 25.4548 «Umsetzung ELG-Änderung zur Finanzierung von Betreuung und Hilfe zuhause: Abrechnung der Betreuungsleistungen über die Krankheits- und Behinderungskosten an der Schwelle zum EL-Bezug» fragt nach:

  • «Ist es korrekt, dass Personen, die aktuell keine EL beziehen, jedoch durch die Finanzierung von Betreuungsleistungen im maximalen Umfang von 11'160 CHF unter die EL-Grenzen fallen würden, die Pauschale trotzdem beziehen können?
  • Ist es korrekt, dass daraus folgt, dass die Kantone in der Umsetzung nicht nur die aktuellen EL-Beziehenden als Zielgruppe betrachten, sondern auch Personen, die bis zu 11'160 CHF oberhalb der EL-Grenzen liegen, als potenzielle Empfänger der neuen Betreuungsfinanzierung ansprechen können? So kann die kostensenkende Wirkung der beschlossenen Änderungen gestärkt werden, da diese Personen sonst rasch ihre Heimkosten über die EL abrechnen würden.»

Die Parlamentarische Initiative 25.487 «Unbezahlte Erziehungs- und Betreuungsarbeit in der AHV aufwerten» will die Erziehungsgutschriften künftig so anrechnen, dass sie der vierfachen (bisher dreifachen) minimalen jährlichen Altersrente entspricht. Erziehungsgutschriften sind Zuschläge zum rentenbildenden Einkommen – und können jährlich beantragt werden, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt werden (d.h. die betreute Person ist verwandt, nicht weiter als 30 Kilometer bzw. eine Stunde entfernt und bezieht eine Hilflosenentschädigung).

Der Bundesrat will die Botschaft zur Inklusionsinitiative bis Ende Februar vorlegen. Da die Behindertenrechtskonvention für alle Personen mit Einschränkungen Geltung hat, auch für ältere Menschen, werden wir aufmerksam beobachten, was die Debatte für die psychosoziale Betreuung im Alter bedeutet. Im letzten Jahr hat der Bundesrat bereits beschlossen, dass er einen indirekten Gegenvorschlag einbringen will.

Zudem startet das Bundesamt für Sozialversicherung 2026 mit seinen Arbeiten – sowohl zur Umsetzung der Motion für ein Impulsprogramm zur Prävention von Gewalt im Alter mit Fokus auf Betreuung als auch zur Aktualisierung der Altersstrategie. Wir sind gespannt!

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