Letzte Session der Eidgenössischen Räte

Rückblick Herbstsession 2025

Die Herbstsession 2025 der eidgenössischen Räte fand vom 8. bis 26. September statt und hat einige Entscheide hervorgebracht, die alterspolitisch und aus Sicht der Betreuung relevant sind:

Der Ständerat hat als Zweitrat die Motion 23.4344 «Personen in Alters- und Pflegeheimen sollen ihren Wohnsitz behalten dürfen» angenommen. Damit können ältere Menschen ihre Herkunftsgemeinde als Wohnsitz beibehalten, auch wenn sie in einem anderen Ort in ein Altersheim einziehen. So erhalten sie weiterhin die Abstimmungsunterlagen und Informationen ihrer Herkunftsgemeinde – und bezahlen auch dort Steuern.

Der Ständerat hat ebenfalls das Postulat 25.3209 «Medizinische und pflegerische Grundversorgung in den Alters- und Pflegeheimen dringend verbessern» diskutiert. Das Postulat wollte den Bundesrat beauftragen, in einem Bericht darzulegen, wie im Rahmen des nationalen Förderprogramms «Effizienz in der medizinischen Grundversorgung (EmGv)» die Versorgung in Altersinstitutionen gestärkt werden kann. Der Ständerat hat das Postulat abgelehnt.

Die Motion 23.3384 «Überdosierungen bei Psychopharmaka-Abgaben verhindern und die Medikationssicherheit in Alters-/Pflegeheimen fördern» greift das Thema der hohen Abgabequote von Psychopharmaka in Altersinstitutionen auf. Während der Nationalrat dem Vorstoss vor einem Jahr noch zugestimmt hatte, fand der Zweitrat, dass mit der Umsetzung der Motion 18.3512 «Recht auf Medikationsplan zur Stärkung der Patientensicherheit» das Thema bereits bearbeitet werde und ein erneuter Auftrag nicht notwendig sei. Er folgte damit der Empfehlung des Bundesrates zur Ablehnung der Motion.

Weiterhin mehrere Varianten sind im Gespräch für die Finanzierung der 13. AHV-Rente (24.073 «Umsetzung und Finanzierung der Initiative für eine 13. AHV-Rente»). Der Ständerat hatte eine Kombination aus Mehrwertsteuer und Lohnprozenten vorgesehen – inklusive «Puffer» – um auch gleich weitere Projekte wie die Abschaffung des Ehepaarplafonds zu finanzieren. Der Nationalrat will nun die Mehrkosten nur über eine bis 2030 befristete Erhöhung der Mehrwertsteuer finanzieren. Die Kosten liegen bei der ersten Auszahlung Ende 2026 bei 4.2 Milliarden Franken. Die vom Bundesrat vorgesehene Senkung des Bundesbeitrags an die AHV lehnen beide Räte ab. Als nächstes ist erneut der Ständerat an der Reihe.

Wir beobachten zudem aufmerksam weiter, wie die von den Räten überwiesene Motion für die Realisierung eines Impulsprogramms zur Prävention von Gewalt im Alter mit Fokus auf Betreuung umgesetzt wird und hoffen dort auf eine baldige Information. Zudem warten wir auf die Berichte zu den Postulaten 22.4262 (Assistenzbeiträge auch im AHV-Alter) und 23.4326 (Entwicklung der Hilfslosenentschädigung hin zu einem Betreuungsgeld).

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