Letzte Session der Eidgenössischen Räte

Rückblick Frühlingssession 2026

Die Frühjahrssession 2026 der eidgenössischen Räte fand vom 2. bis 20. März statt. Hier ein paar interessante Diskussionen und neue Vorstösse, die alterspolitisch relevant sind und damit den Rahmen für Diskussionen rund um Betreuung im Alter mitprägen.

Der Ständerat hat die Diskussion um die Weiterarbeit nach Erreichen des AHV-Alters weitergeführt. Der Nationalrat hat dazu an der letzten Session eine Motion überwiesen und eine zweite mit der Änderung zurückgeschickt, dass sie unabhängig von der AHV-Reform 2030 weiterverfolgt werden soll. Der Ständerat erachtet dies als nicht sinnvoll und hält an seiner ursprünglichen Version der Motion 25.3424 «Freiwillige Weiterarbeit nach Erreichen des Rentenalters attraktiver machen» fest. Damit soll die Thematik mit der AHV2030 weiterverfolgt werden, die diverse Anpassungen plant, um Arbeit nach dem Referenzalter attraktiver zu machen. Der Bundesrat hat die Leitlinien dieser AHV-Reform im November 2025 festgelegt, die konkrete Vorlage ist noch nicht ausgearbeitet.

Wie die konkrete Vorlage AHV2030 aussehen wird, hängt auch davon ab, was die Räte bezüglich Finanzierung der 13. AHV-Rente entscheiden im Rahmen der Vorlage 24.073 «Umsetzung und Finanzierung der Initiative für eine 13. AHV-Rente». Das Seilziehen zwischen den beiden Kammern ging weiter: Der Ständerat will die die 13. AHV-Rente weiterhin über Mehrwertsteuer UND Lohnabzüge finanzieren, der Nationalrat nur über die Erhöhung des Mehrwertsteuersatzes – und auch dies nur befristet. Der Bundesrat hatte ursprünglich auch eine Mehrwertsteuererhöhung vorgeschlagen, jedoch unbefristet.

Der Ständerat kam dem Nationalrat insofern entgegen, als er mit +0.4 Prozentpunkten bei der Mehrwertsteuer und +0.3 Prozentpunkten bei den Lohnabzügen tiefere Werte vorschlägt als in der letzten Runde. Warum? Weil er die zuletzt guten Ergebnisse des AHV-Ausgleichfonds berücksichtigt und darauf verzichtet, Reserven für eine allfällige Umsetzung der Mitte-Initiative zur Aufhebung des Ehepaar-Plafond einzurechnen.

Ebenfalls erneut diskutiert hat der Ständerat das Thema der Anstellung und Bezahlung der pflegenden Angehörigen. Er hat ergänzt zu der in der Wintersession 2025 bereits überwiesenen Motion 23.4281 «Pflege durch Angehörige verbindlich regeln» nun noch zwei von der Kommission ausgearbeitet Motionen überwiesen. Diese skizzieren konkreter, in welche Richtung sich der Ständerat ein Bundesengagement wünscht. Mit der Motion 26.3012 «Grundpflegeleistungen durch Angehörige definieren / Vergütung klären» wird der Bundesrat beauftragt, die Verordnung oder wenn notwendig das KVG so anzupassen, dass

  • die Leistungen definiert werden, die als Angehörigenpflege verrechnet werden dürfen;

  • diese gesondert ausgewiesen werden müssen von den Spitex-Organisationen;

  • für diese auch tiefere OKP-Beiträge eingeführt werden können.

Ebenfalls soll dazu eine Definition von «pflegenden Angehörigen» und deren arbeitsrechtlichem Status sowie eine nationale Definition der Normkosten geprüft werden. Mit der zweiten Kommissionsmotion 26.3013 «Pflege durch Angehörige: Qualitätssicherung & Planungsbefugnisse» soll der Bundesrat die Verordnung und/oder das KVG so anpassen, dass

  • die Kantone bei der Zulassung von Spitex-Organisationen, die pflegende Angehörige anstellen, verbindliche Qualitätskriterien berücksichtigen müssen;

  • die Kantone die Möglichkeit erhalten, die Abrechnung von Angehörigenpflege pro Region auf einen oder mehrere Leistungserbringer zu beschränken.

Beide Motionen wurden vom Rat überwiesen – einstimmig. Aus Sicht der Betreuung ist zu beachten, dass die Bezahlung der Angehörigen ausschliesslich für Pflegeleistungen erfolgt.

Der Nationalrat hat mit der Parlamentarischen Initiative 17.480 «Gebühr für Bagatellfälle in der Spitalnotfallaufnahme» eine der politischen Dauerbrenner behandelt eine Gebühr auf der Notfallaufnahme und sich für die Einführung einer solchen ausgesprochen. Personen, die ohne Überweisung eine Spitalnotfall aufsuchen, sollen eine Gebühr von 50.– Franken bezahlen. Davon ausgenommen sind Kinder und Schwangere – und eben solche, die von einer Ärztin, einem Apotheker oder einem Telemedizinzentrum schriftlich in ein Spital überwiesen oder mit der Ambulanz eingeliefert werden. Von der einen Seite als hochdringliche Massnahme zur Entlastung der Notfälle angepriesen, von den anderen als Bürokratiemonster betitelt. Der Ständerat wird als nächstes darüber diskutieren.

Spannend sind auch einige der neu eingereichten Vorstösse:

  • Islam Alijaj will mittels einer Anfrage vom Bundesrat wissen, inwiefern er innovative Ansätze zur Vereinfachung der Bedarfsklärungen in der IV weiter vorantreiben wird. Die Anfrage weist auf die Qualitätsmerkmale einer guten Abklärung hin, die vom Bundesamt für Sozialversicherung in einer 2023 publizierten Studie ausgearbeitet wurden, sowie auf die von der SozialdirektorInnenkonferenz SODK formulierten Empfehlungen. Beide Dokumente sind auch Teil unseres Diskussionsbeitrags für eine wirkungsvolle Umsetzung der ELG-Betreuungspauschale. Die Antwort des Bundesrates wird deshalb auch in diesem Kontext interessant sein.

  • Und: Auch der Bundesrat hat während der Frühjahrssession gearbeitet. Auf Auftrag des Parlamentes hat er die Eckwerte für die Umsetzung des Impulsprogramms zur Prävention von Gewalt im Alter verabschiedet – mit einem Fokus auch auf das Thema Betreuung. Wir zeigen kurz auf, wie das Programm aufgestellt ist und werden die Arbeiten interessiert weiterverfolgen.

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