Letzte Session der Eidgenössischen Räte

Rückblick Frühjahrssession 2025

Die Frühjahrssession 2025 der eidgenössischen Räte fand vom 3. bis 21. März statt und hat einige Entscheide hervorgebracht, die alterspolitisch und aus Sicht der Betreuung relevant sind.

Der Nationalrat hat als Zweitrat grünes Licht gegeben für die Auszahlung der 13. AHV-Rente ab Ende 2026. Somit sind die gesetzlichen Grundlagen für die Auszahlung verabschiedet – noch offen ist, wie die entstehenden Mehrkosten von rund 4.2 Mia Franken finanziert werden sollen. Diese Diskussion wird aktuell in der ständerätlichen Kommission geführt – und in den nächsten Sessionen in den Räten zur Diskussion kommen.

Nach dem Ja zu einer 13. AHV-Rente wurde die Forderung im Parlament platziert, auch für IV-Rentnerinnen und IV-Rentner eine 13. Auszahlung einzuführen. Dies wurde abgelehnt bzw. wurde vom Nationalrat nur die Motion 25.3014 überwiesen – mit der Forderung, eine 13. Auszahlung lediglich für diejenigen IV-RentnerInnen einzuführen, welche auch Ergänzungsleistungen beziehen. Der Ständerat hat nun auch diese Variante abgelehnt. Damit gibt es die 13. Auszahlung nur für AHV-Rentnerinnen und AHV-Rentner.

Mit der Überweisung des Postulates 24.4413 Gesundheitsförderung und Prävention intensivieren durch eine entsprechende Fachausbildung für Gesundheitsfachleute wird der Bundesrat beauftragt in einem Bericht dazulegen, wie man die gesundheitsfördernden Kompetenzen der Fachleute ausbauen und interdisziplinäre Initiativen unterstützen könnte. Der Fokus soll sowohl in der Ausbildung als auch in der Praxis viel stärker auf die Prävention gelegt werden.

Der Vertragszwang zwischen Krankenkassen und Ärztinnen und Ärzten sowie Spitälern wird gelockert. Heute müssen die Krankenkassen mit jeder Ärztin und jedem Arzt die formale Kriterien erfüllen, einen Vertrag abschliessen und entsprechend deren Leistungen über das KVG finanzieren. Mit der Annahme der Motion 23.4088 Lockerung des Vertragszwangs im KVG durch beide Räte muss der Bundesrat nun das System so anpassen, dass die Krankenkassen weitere Kriterien wie Qualität und Wirtschaftlichkeit sowie die (Über-)Versorgung einer Region berücksichtigen können. Die Versichernden wählen aus, mit wem sie Verträge abschliessen. Die Versicherten können dann aus diesem Pool ihre Leistungserbringenden auswählen. Die Gegnerinnen und Gegner wehrten sich gegen die daraus resultierende Einschränkung der freien Arztwahl.

Zudem wurden mehrere neue Vorstösse eingereicht, welche einen Bezug zum Thema Betreuung im Alter haben. Benjamin Roduit (VS, Mitte) fordert mit dem Postulat 25.3372 Financement des soins des personnes du 4e âge (liegt aktuell nur französisch vor) einen Bericht zur Einführung einer Pflege-Finanzierung für das 4. Lebensalter. Auch wenn er die Finanzierung der Betreuung nicht anspricht, müsste die Schnittstelle Pflege-Betreuung und die Finanzierung beider Bereiche konsequenterweise im Bericht berücksichtigt werden. Katharina Prelizcz-Huber (ZH, G) fordert mit der Interpellation 25.3349 Pflegefinanzierung Antworten vom Bundesrat, wie er die wegen der demografischen Entwicklung notwendigen zusätzlichen Heimbetten zu schaffen gedenkt und wie er die steigende Anzahl älterer Menschen in schwierigen finanziellen Verhältnissen in Zukunft unterstützen will. Martin Candinas (GR, Mitte) spricht mit der Interpellation 25.3360 Diskriminierende Regelung bei Pensionsverträgen in Behinderten-, Alters- und Pflegeheimen die Tatsache an, dass bei Heimbewohnenden durch die Kündigung des Mietvertrages immer auch die Kündigung des Unterstützungsvertrages anfällt – und ihnen damit eigentlich die Grundlage entzogen wird, um eine neue Mietlösung zu finden. Er will vom Bundesrat wissen, ob er einen vom Kanton Waadt entwickelten Mustervertrag, der die Kündigung im Heim erst ermöglicht, wenn eine Anschlusslösung gefunden ist, nicht schweizweit einführen will.

Wir beobachten zudem aufmerksam weiter, wie die von den Räten überwiesene Motion für die Realisierung eines Impulsprogramms zur Prävention von Gewalt im Alter mit Fokus auf Betreuung umgesetzt wird. Erste Stakeholder-Gespräche finden statt. Die Finanzierung ist weiterhin zu klären. Zudem warten wir auf die Berichte zu den Postulaten 22.4262 (Assistenzbeiträge auch im AHV-Alter) und 23.4326 (Entwicklung der Hilfslosenentschädigung hin zu einem Betreuungsgeld).

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