Grand Conseil bernois: Session d’hiver 2025 (en allemand)
Bericht aus der Wintersession 2025 des Grossen Rates
Die Wintersession ist jeweils stark durch die Budgetdebatte geprägt, welche viel Zeit und Raum einnehmen. Dies insbesondere aufgrund der vielfältigen politischen Sichtweisen zur Gewichtung von Ausgaben und Einnahmen.
Eine Auswirkung dieser Debatte, die insbesondere ältere Personengruppen sowie andere vulnerable Menschen indirekt betrifft, ist der Teuerungsausgleich für das Personal subventionierter Institutionen. Der Regierungsrat sah vor, einen Ausgleich von 0,5 % zu gewähren, während eine Mehrheit des Grossen Rates 0,2 % als ausreichend erachtete. (siehe Änderungsantrag D-611086)Gerade in Altersinstitutionen stellt die Rekrutierung von Pflegefachpersonal eine grosse Herausforderung dar. Ein sparsamer Teuerungsausgleich verschärft diese Problematik zusätzlich, da diese Institutionen im Konkurrenzvergleich zu den Spitälern ins Hintertreffen geraten. Die Finanzierung der Spitäler basiert auf anderen Einkommensquellen als jene der Altersinstitutionen, wodurch sie über deutlich grössere finanzielle Spielräume verfügen, um ihrem Personal entsprechende Ausgleiche zu gewähren.
Folgende Vorstösse wurden behandelt und zuhanden des Regierungsrates überwiesen:
Motion 159-2025/2025.GRPARL.357, Jordi Stefan (SP, Bern);
«Korrekte Restkosten für Unternehmen, die pflegende Angehörige beschäftigen» (Richtlinienmotion)
Der Regierungsrat wird aufgefordert, die notwendigen gesetzlichen Anpassungen vorzunehmen, damit die Restkosten für Organisationen, die pflegende Angehörige beschäftigen, so rasch wie möglich auf einer gesetzlichen Grundlage beruhen, die effektiven Kosten decken und finanzielle Fehlanreize beseitigen.
In den letzten Jahren ist eine regelrechte «Industrie» entstanden, die sich teilweise ausschliesslich auf die Anstellung pflegender Angehöriger spezialisiert hat. Darunter befinden sich hochprofitable Marktteilnehmer. Diese Anbieter rekrutieren pflegende Angehörige mit aufwändigen Werbemassnahmen und stellen sie anschliessend an. Um zu verhindern, dass sich eine neue Branche entwickelt, die auf Kosten der Prämien- und Steuerzahlenden Übergewinne erzielt, ist eine sachgerechte und wirtschaftliche Abgeltung zwingend erforderlich. Der Regierungsrat beabsichtigt, die einstimmig überwiesene Motion so rasch wie möglich umzusetzen.
Motion 157-2025/2025.GRPARL.353, Dunning Samantha (SP, Biel/Bienne);
«Prävention von häuslicher Gewalt in Apotheken» (Richtlinienmotion)
Der Regierungsrat wird beauftragt, für Apothekenpersonal mit Kundenkontakt eine Schulung anzubieten, damit dieses Opfer häuslicher Gewalt korrekt informieren kann. Die Ausbildung soll dem Personal ermöglichen, die Mechanismen häuslicher Gewalt zu verstehen, die im Kanton bestehenden Unterstützungs- und Präventionsnetzwerke kennenzulernen sowie die notwendigen Kompetenzen zu erwerben, um Betroffene zu erkennen und gezielt an das Interventionsstellennetzwerk weiterzuleiten.
Häusliche Gewalt ist insbesondere im Alter oft ein tabuisiertes und schambehaftetes Thema. Durch diese Kompetenzerweiterung des Apothekenpersonals kann ein niederschwelliges Unterstützungsangebot geschaffen werden. Der Antrag wurde vom Rat mit grosser Mehrheit überwiesen.
Motion 057-2025/2025.GRPARL.133, Eigenmann Sibyl (Die Mitte, Bern) / Kocher Hirt Manuela (SP, Worben) Mitvorstösserin;
«Anerkennung der Betreuungspflichten auch bei der Treueprämie (Richtlinienmotion)»
Diese Motion wurde schliesslich als Postulat überwiesen. Der Regierungsrat wird beauftragt zu prüfen:
- Ob die Berechnungsgrundlage für die Treueprämie gemäss Artikel 95 Absatz 1 PV ergänzend zur Dauer der Beschäftigung auch Betreuungspflichten berücksichtigt. Neu soll sich die Berechnungsgrundlage für Kantonsangestellte mit Betreuungspflichten am höchsten Beschäftigungsgrad während der für die Treueprämie relevanten Dienstjahre, (10, 15 Jahre usw.) orientieren.
- Wie die genaue Ausgestaltung geregelt werden kann, damit beim Bezug der Treueprämie in Form von bezahltem Urlaub auch bei tiefprozentig Angestellten der Betrieb weiterhin sichergestellt ist.
In diesem Vorstoss wird zwar primär die Elternzeit thematisiert, unter den Begriff der Betreuungspflichten kann jedoch ebenso die Arbeit von pflegenden Angehörigen fallen – nicht nur für Kinder, sondern beispielsweise auch für betagte Eltern. In den Bestrebungen auf Bundesebene im Bereich der Pflegeleistungen wird festgehalten, dass der Einbezug pflegender Angehöriger ein zentraler Pfeiler der Gesundheitsversorgung ist. Der Aspekt-– wie im Vorstoss vorgesehen – sollte daher künftig angemessen berücksichtigt werden.
Dezember 2025; Margret von Bergen Uetendorf, Alt-Grossrätin Kanton Bern